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Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt, Rubrik Gesundheit » Sorgen Sie für sich selbst » Lebensanfang und Lebensende » Sterbehilfe
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Das Service Center Gesundheit ist werktags zwischen 8 und 13 Uhr erreichbar
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Am 1. März 2021 zog die Sterbehilfekommission in die Galileo-Allee 5 Postfach 22 - 1210 Brüssel in 1210 Brüssel um. Schauen Sie regelmäßig vorbei, da Sie hier jeweils die neueste Fassung der Dokumente zur Registrierung einer Sterbehilfe finden. An den Telefonnummern und E-Mail-Adressen ändert sich nichts.
Unabhängig davon, ob die Sterbehilfe auf der Grundlage einer aktuellen Bitte oder einer vorgezogenen Willenserklärung praktiziert wird, muss der Arzt, der die Sterbehilfe geleistet hat, ein Dokument zur Registrierung der Sterbehilfe ausfüllen und es innerhalb von vier Werktagen nach der Sterbehilfe an die Föderale Kontroll- und Bewertungskommission für Sterbehilfe zurücksenden.
Es stehen zwei Registrierungsdokumente zur Verfügung (Nur auf Niederländisch oder Französisch):
- eins für die Sterbehilfe bei einem VOLLJÄHRIGEN oder einem für mündig erklärten minderjährigen Patienten
- und eins für die Sterbehilfe bei einem nicht für mündig erklärten MINDERJÄHRIGEN Patienten
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Aktuelle Bitte um Sterbehilfe
Falls der Patient, der Sterbehilfe wünscht,
- bei Bewusstsein und
- in der Lage ist, seine Bitte zu äußern, und
- er sich in einer medizinischen Lage befindet, in der die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind:
muss er eine aktuelle Bitte um Sterbehilfe formulieren, und dies auch dann, wenn er zuvor eine vorgezogene Willenserklärung zur Sterbehilfe nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster verfasst hat.
Beispiel für eine aktuelle Bitte:
„Ich, der/die Unterzeichnete ......, wohnhaft in..............., bitte um Sterbehilfe.
Ausgefertigt in ... am.....“
Vorgezogene Willenserklärung zur Sterbehilfe
Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Erklärung nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Muster (so muss die Erklärung unter anderem zwingend im Beisein zweier Zeugen aufgesetzt werden).
In dieser Erklärung erklärt sich eine Person damit einverstanden, dass in dem Fall, dass sie von einem schweren und unheilbaren Leiden befallen wird und aufgrund einer unumkehrbaren Bewusstlosigkeit (Koma oder vegetativer Zustand) nicht mehr in der Lage ist, ihre Bitte kundzutun, ein Arzt unter Einhaltung der gesetzlich festgelegten Bedingungen und Vorgehensweisen Sterbehilfe leistet.
Jede Person, die zur Äußerung ihres Willens in der Lage, volljährig oder ein für mündig erklärter minderjähriger Patient ist und eine Identifikationsnummer im Nationalregister besitzt, kann eine vorgezogene Willenserklärung zur Sterbehilfe verfassen und/oder bei der Gemeindeverwaltung registrieren lassen.
Diese Erklärung kann jederzeit abgegeben wie auch abgeändert oder widerrufen werden.
Eine solche Erklärung wird nur dann berücksichtigt, wenn sich der Patient in einem Zustand unumkehrbarer Bewusstlosigkeit befindet und nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern.
Ein Arzt, der mit einem bewusstlosen Patienten konfrontiert ist, der nicht zur Formulierung seiner Bitte um Sterbehilfe imstande ist und der sich in einer Situation befindet, in der Sterbehilfe geleistet werden könnte, kann das System zur Registrierung der vorgezogenen Willenserklärungen konsultieren. Hat der Patient seine Willenserklärung nicht registrieren lassen, so wird sich der Arzt bei den Angehörigen des Patienten danach erkundigen, ob der Patient eine solche Willenserklärung verfasst hat.
Achtung!
Falls der Patient, der Sterbehilfe wünscht, bei Bewusstsein ist, seinen Willen äußern kann und sich in einer medizinischen Lage befindet, in der die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind, muss er eine aktuelle schriftliche Bitte um Sterbehilfe formulieren. Dies gilt selbst dann, wenn zuvor eine vorgezogene Willenserklärung zur Sterbehilfe nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster verfasst wurde.
MEHR ZU DIESEM THEMA:
- Informations-Faltblatt zur vorgezogenen Willenserklärung
- Vorlage für eine vorgezogene Willenserklärung
- Dokument als Hilfestellung beim Ausfüllen des Formulars zur vorgezogenen Willenserklärung mit Bezug auf die Sterbehilfe
- Sterbehilfe - Bürger | FÖD Volksgesundheit (belgium.be)
Dokumente zur Registrierung einer Sterbehilfe
Unabhängig davon, ob die Sterbehilfe auf der Grundlage einer aktuellen Bitte oder einer vorgezogenen Willenserklärung praktiziert wird, muss der Arzt, der die Sterbehilfe geleistet hat, dieses Dokument ausfüllen und innerhalb von vier Werktagen nach der Sterbehilfe per Einschreiben mit Rückschein der Föderalen Kontroll- und Bewertungskommission Sterbehilfe unter folgender Adresse zukommen lassen:
Föderale Kontroll- und Bewertungskommission (FKBKS)
Avenue Galilée 5/2 1210 BRÜSSEL
Es stehen zwei Registrierungsdokumente zur Verfügung (Nur auf Niederländisch oder Französisch):
- eins für die Sterbehilfe bei einem VOLLJÄHRIGEN oder einem für mündig erklärten minderjährigen Patienten
- und eins für die Sterbehilfe bei einem nicht für mündig erklärten MINDERJÄHRIGEN Patienten
Derzeit sind keine Veranstaltungen für dieses zur Abgabe von Stellungnahmen und zur Konzertierung eingesetzte Gremium geplant.